Bestattungsvorsorge

„ICH WILL ALLES GEREGELT HABEN. ERST DANN BIN ICH BERUHIGT.”

Diese Worte höre ich oft. Viele Fragen werden gestellt. Ganz persön­liche, die das eigene Sterben und die Menschen betreffen, deren Beglei­tung man sich erwünscht: 

Wem möchte ich etwas hinter­lassen? Welche Werte sollen mein Leben überdauern?

Eine Patienten- und Betreuungs­ver­fügung kann ebenso hilfreich sein wie ein Testament.

Aber auch Art und Umfang der Bestat­tung können detailliert mit einem Bestattungsvorsorgevertrag,  besprochen und fest­gehalten werden.

Den letzten Weg noch zu Leb­zeiten mit­zuge­stalten. Sie glauben, dass ein eigen­ver­antwortlich geführtes Leben auch die würde­volle Beschäfti­gung mit dem eigenen Tod ein­schließt. Dazu gehört auch die Planung der eigenen Bestat­tung, bei deren Fixierung wir unsere Hilfe als erfahrener Berater anbieten und deren Ergebnisse in einem Bestattungs­vorsorge­vertrag schriftlich und damit rechts­verbindlich bestimmt werden.

Was Sie in Ihrem Vor­sorgevertrag bestimmen, wird nach Ihrem Tode aus­geführt (z.B. die Wahl des Sarges, die Bestattungs­art, die Gestaltung der Trauer­feier, Blumen­schmuck und Musik­wünsche) und lässt Ihre Ange­hörigen nicht im Un­klaren über Ihre Wünsche.

Die in einem solchen Vorsorge­vertrag fest­gelegten Leistungen können finanziell abge­sichert werden  Ältere oder allein­stehende Menschen entlasten so ihre Familien auch finanziell.

 

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Abendhimmel Bestattungen GmbH

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